Unterschied zwischen UGMA und UTMA
- 2897
- 201
- Justus Dengler
UGMA gegen UTMA
UGMA (Uniform Gifts to Minors Act) und UTMA (Uniform Transfers to Minors Act) sind zwei Gesetz. Ein Erwachsener wird als der ernannte Vormund angegeben und verwaltet das Vermögenswert, bis der Minderjährige alt genug ist, um ihn selbst zu verwalten. Der Hauptunterschied zwischen UGMA und UTMA ist ihr Alter und Umfang. UGMA wurde 1956 gegründet und von vielen Staaten übernommen. Aber 30 Jahre später wurde UTMA als Erweiterung von UGMA mit ein paar Änderungen erstellt. Die Staaten, die UTMA übernommen haben, haben UGMA aufgehoben, da beide den gleichen Zweck erfüllen und die Unterschiede zwischen den beiden zu Verwirrung führen können.
Das erste, was in UGMA in UTMA geändert wurde. In UGMA wurde dies mit nur 18 Jahren festgelegt. In UTMA wurde das Alter der Mehrheit auf mindestens 21 Jahre alt, was dem Kind die Möglichkeit gibt, zu reifen. Es kann sogar bis zu vier Jahre bis 25 Jahre nach Ermessen des Spenders verzögert werden.
Eine weitere Änderung der UTMA ist die Einbeziehung mehr Arten von Vermögenswerten, die zuvor nicht in UGMA enthalten waren. In UGMA sind die meisten Vermögenswerte, die angegeben werden können, monetär in der Natur; wie Bargeld, Wertpapiere, Investmentfonds und Versicherungspolicen. In UTMA wurden die Arten von Vermögenswerten erhöht, um nahezu jede Art von Vermögenswerte zu umfassen. Dies schließt Immobilien und andere nicht monetäre Eigenschaften ein.
Es gibt wirklich keinen großen Unterschied zwischen UGMA und UTMA und sie können beide den beabsichtigten Zweck tun. Es gibt auch keine Wahl zwischen UGMA und UTMA, da Staaten, in denen UTMA Sie nicht mehr erlauben, UGMA zu verwenden. Und in Staaten, die nicht UTMA haben, haben Sie keine andere Alternative außer UGMA.
Zusammenfassung:
- UTMA ist eine Erweiterung von UGMA
- Staaten, die UTMA verabschiedet haben, haben UGMA aufgehoben
- In UGMA beträgt das Alter der Mehrheit 18, während es in UTMA zwischen 21 und 25 liegt
- UTMA ermöglicht es, mehr Arten von Vermögenswerten zu übertragen als UGMA